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   LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99   

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LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99 (https://dejure.org/2000,8201)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99 (https://dejure.org/2000,8201)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05. Januar 2000 - 13 Sa 2095/99 (https://dejure.org/2000,8201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer aus betrieblichen Gründen ausgesprochenen Änderungskündigung; Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung; Voraussetzungen der sozialen Rechtfertigung einer (betriebsbedingten) Änderungskündigung; Voraussetzungen eines dringenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG §§ 2 13 Abs. 3; TVG §§ 1 3 Abs. 3 § 4 Abs. 5
    Änderungskündigung: Voraussetzungen - Nachwirkung eines Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist daher das Änderungsangebot daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAG, Urt. vom 15.03.1991 -- 2 AZR 582/90 -- AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, zu B. I. d.Gr., m.w.N.; BAG, Urt. vom 19.05.1993, a.a.O.; BAG, Urt. vom 12.11.1998 -- 2 AZR 91/98 -- DB 1999, 536 ).

    Prüfungsmaßstab ist, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (BAG, Urt. vom 12.11.1998 -- 2 AZR 91/98 -- DB 1999, 536 ).

    Als solche milderen Mittel können etwa in Betracht kommen die Absenkung von freiwilligen Zulagen, Rationalisierungsmaßnahmen und sonstige Einsparungen, wobei auch die Sanierungsfähigkeit des Betriebes und eigene Sanierungsbeiträge des Arbeitgebers bzw. Dritter (Banken) zu bewerten sind (BAG, Urt. vom 12.11.1998, a.a.O., zu B. I. 4. d.Gr.).

  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 339/91

    Wegfall der Tarifbindung infolge Verbandsaustritts

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99
    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift ist sie aber auf jeden Fall des Wegfalls der Tarifbindung entsprechend anzuwenden, d.h. auch auf den Wegfall der Tarifbindung infolge Verbandsaustritts im Sinne des § 3 Abs. 3 TVG (BAG, Urt. vom 18.03.1992 -- 4 AZR 339/91 -- NZA 1992, 1105, m.w.N.).

    Die Kammer schließt sich der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 18.03.1992 -- a.a.O. --) an, wonach aus Gründen der Rechtsklarheit viel dafür spreche, jede Änderung eines Tarifvertrags als Beendigung im Sinne des § 3 Abs. 3 TVG -- auch hinsichtlich der unveränderten Bestimmungen -- anzusehen (vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG , 5. Aufl., § 3 Rdnr. 36).

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99
    Auch bei einer Ablehnung des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer ist nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (BAG, Urt. vom 19.05.1993 -- 2 AZR 584/92 -- DB 1993, 1879 , zu II. 1. d.Gr.; BAG, Urt. vom 17.06.1998 -- 2 AZR 336/97 -- NZA 1998, 1225 , zu II. 3. a) d.Gr.).

    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist daher das Änderungsangebot daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAG, Urt. vom 15.03.1991 -- 2 AZR 582/90 -- AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, zu B. I. d.Gr., m.w.N.; BAG, Urt. vom 19.05.1993, a.a.O.; BAG, Urt. vom 12.11.1998 -- 2 AZR 91/98 -- DB 1999, 536 ).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

    Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99
    Es ist deshalb sachlich gerechtfertigt, bei der Beurteilung der Rechtswirksamkeit der Änderungskündigung auf das Änderungsangebot, nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen (BAG, Urt. vom 10.02.1999 -- 2 AZR 422/98 -- DB 1999, 1018 zu B. II. 2. c) d.Gr.).

    Der Verstoß einer derartigen personellen Maßnahme gegen tarifliche Inhaltsnormen stellt einen sonstigen Unwirksamkeitsgrund im Sinne von § 13 Abs. 3 KSchG dar und führt nicht lediglich zur Sozialwidrigkeit der Kündigung nach den §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG , sondern zu deren Nichtigkeit (BAG AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urt. vom 25.10.1973 -- 5 AZR 141/73 -- AP Nr. 42 zu § 616 BGB ; BAG, Urt. vom 10.02.1999 -- 2 AZR 422/98 -- DB 1999, 1018 , zu B. II. 2. e) d.Gr.).

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99
    Auch bei einer Ablehnung des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer ist nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (BAG, Urt. vom 19.05.1993 -- 2 AZR 584/92 -- DB 1993, 1879 , zu II. 1. d.Gr.; BAG, Urt. vom 17.06.1998 -- 2 AZR 336/97 -- NZA 1998, 1225 , zu II. 3. a) d.Gr.).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99
    Dabei kann eine Änderungskündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn die Unrentabilität des Betriebes einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegensteht, wenn also durch die Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und soll und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind (BAG, Urt. vom 26.01.1995 -- 2 AZR 371/94 -- AP Nr. 36 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist daher das Änderungsangebot daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAG, Urt. vom 15.03.1991 -- 2 AZR 582/90 -- AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, zu B. I. d.Gr., m.w.N.; BAG, Urt. vom 19.05.1993, a.a.O.; BAG, Urt. vom 12.11.1998 -- 2 AZR 91/98 -- DB 1999, 536 ).
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 1062/94

    Verbandsaustritt und Nachwirkung von Tarifverträgen

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99
    Ihre Rechtsnormen gelten daher weiter und bestimmen den Inhalt der Arbeitsverhältnisse, bis sie für das einzelne Arbeitsverhältnis verbindlich durch eine andere Abmachung ersetzt werden (BAG, Urt. vom 13.12.1995 -- 4 AZR 1062/94 -- AP Nr. 3 zu § 3 TVG Verbandsaustritt).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 499/92

    Tarifbindung nach Verbandsaustritt

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99
    Denn die Tarifbindung bleibt bis zur Beendigung des Tarifvertrags gemäß § 3 Abs. 3 TVG bestehen (BAG, Urt. vom 04.08.1993 -- 4 AZR 499/92 -- AP Nr. 15 zu § 3 TVG ).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Reduzierung der

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99
    Denn bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung oder zum Wegfall von Sonderleistungen ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung zum Nachteil des Arbeitnehmers verändert (BAG, Urt. vom 26.01.1995 -- 2 AZR 428/94 -- AP Nr. 37 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72

    Änderungskündigung

  • BAG, 25.10.1973 - 5 AZR 141/73

    Krankenlohn - Teilweise Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf Lohnfortzahlung

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 5. Januar 2000 - 13 Sa 2095/99 - aufgehoben.
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